Ein guter Hinweis ist eine Leistung — und Leistung wird vergütet, sauber und schriftlich

Irgendjemand weiss es immer zuerst: Ein Unternehmen hat den Mietvertrag unterschrieben und noch keine Möbel gewählt, ein Hotel plant eine Renovation, die erst ein Gerücht ist, eine Kanzlei wächst aus ihrer Etage. Wer es weiss, arbeitet selten in der Möbelbranche — der Umzugsberater, der Nachbar im Gewerbehaus, ein Bekannter der Eigentümerschaft. Wir sagen es geradeheraus: frühes Wissen hat kommerziellen Wert, und wir vergüten es — sauber, im Voraus vereinbart, schriftlich, und fällig erst, wenn das Projekt abgeschlossen und bezahlt ist.

Ein Hinweis verlangt fast nichts: eine E-Mail, ein Anruf oder eine WhatsApp-Nachricht mit den drei Zeilen, die zählen — was eingerichtet wird, wo, wann, und wer die richtige Ansprechperson ist. Danach sprechen wir, persönlich oder online, und unterzeichnen eine kurze Vereinbarung, bevor jemand den Kunden kontaktiert. Keine Vorgaben, kein Gebiet, keine Anstellung: Offerte, Spezifikation und Lieferung führt das Team in San Benedetto del Tronto. Der Kunde bezahlt keinen Franken mehr: Die Vergütung stammt aus unserer eigenen Marge.

Drei Grenzen, in voller Transparenz, denn sie machen aus einer Vergütung eine saubere Sache: nie die öffentliche Hand. Nie Geld an Personen, die den Einkauf für den eigenen Arbeitgeber oder Mandanten entscheiden — wir vergüten die Vorstellung, nie den Einfluss. Und wer das Projekt als Planender ausschreibt, für den gilt zuerst die Standesordnung: dafür gibt es das Fachprogramm, zu offen deklarierten Konditionen, die Sie Ihrer Kundschaft vorlegen können.

Häufige Fragen

Was zählt als Hinweis — und was zahlt sich nicht aus?
Ein Hinweis ist frühes Wissen plus eine Tür: Sie nennen uns ein Projekt, das wir nicht kannten, und stellen — wo sinnvoll — den Kontakt her. Nicht vergütet werden öffentlich bekannte Informationen, Projekte, die bereits bei uns in Verhandlung sind (wir prüfen und sagen es Ihnen), sowie alles, was die öffentliche Hand betrifft oder Personen, die den Einkauf selbst entscheiden.
Wie wird die Vergütung festgelegt, und wann fliesst sie?
Die Höhe wird im Einzelfall vereinbart, bevor wir jemanden kontaktieren, und in einer kurzen schriftlichen Vereinbarung festgehalten — mit der steuerlich sauberen Abwicklung für Ihre Situation. Ausbezahlt wird, wenn der Kunde bezahlt hat: kein Vorschuss, keine Pauschale. Kommt das Projekt nicht zustande, bleibt auf keiner Seite etwas offen.
Weshalb stört das den Endkunden nicht?
Weil sich an seiner Zahl nichts ändert. Die Vergütung ist ein Vertriebsaufwand aus unserer Marge — dasselbe Geld, das anderswo in Vertreter, Messen und Inserate fliesst. Uns ist lieber, es geht an die Person, die tatsächlich die Tür geöffnet hat, und wir sagen das dem Kunden auch ins Gesicht.
Ich plane das Projekt — kommt eine Vergütung für mich in Frage?
Darüber entscheidet Ihre Standesordnung, und wir halten uns daran. Tragen Sie Verantwortung für die Planung, führt der Weg über das Fachprogramm: publizierte Konditionen, technische Unterstützung, Unterlagen, die offen in den Projektordner der Bauherrschaft dürfen. Die Hinweisvergütung passt nur dort, wo Sie beruflich nicht beteiligt sind.
Suchen Sie mit dieser Seite Personal?
Nein. Niemand wird angestellt, es gibt kein Gebiet und keine Stelle auf Provisionsbasis — der Versuch ist alt und hat nichts gebracht. Es läuft pro Projekt: Sie hören früh von einer Sache, Italien führt das Verkaufsgespräch, ausbezahlt wird nach Zahlungseingang. Eine Bewerbung bekommt ebenfalls eine Antwort, nur eine andere.

Einen Hinweis geben: fünf Schritte bis zur Auszahlung

Ein kurzer Weg, an jeder Stelle schriftlich — damit niemand sich merken muss, was abgemacht war.

Die drei entscheidenden Zeilen senden
Eine Nachricht genügt: was eingerichtet wird, wo, bis wann, und mit wem zu sprechen ist. Kein Dossier nötig — der Wert liegt darin, früh zu wissen, nicht alles zu wissen.
Wir prüfen und datieren den Hinweis
Wir prüfen, ob das Projekt bereits bei uns liegt, und sagen es Ihnen so oder so. Ist es neu, wird Ihr Hinweis mit Datum auf Ihren Namen registriert; der erste Hinweis zählt.
Vereinbarung vor dem ersten Kontakt
Zuerst die Vereinbarung, dann der Kontakt: ein kurzes Gespräch, danach die schriftliche Abmachung über Vergütung und Bedingungen. Vor der Unterschrift geht niemand auf den Kunden zu.
Das Team verkauft
Ab hier übernimmt das Büro in San Benedetto del Tronto: Offerte, Spezifikation, Muster, Transport und Verzollung. Sie erfahren, wie es läuft, ohne selbst verkaufen zu müssen.
Die Vergütung folgt dem Ergebnis
Ausbezahlt wird, sobald die Zahlung des Kunden eingegangen ist, zu den vereinbarten Konditionen. Beim zweiten Mal geht es schneller, weil die Vereinbarung schon steht.