Ergonomie & Gesundheit am Arbeitsplatz

Tischhöhe im Büro: Warum in der Schweiz der Ellbogen das Mass ist

Tischhöhe im Büro: Warum in der Schweiz der Ellbogen das Mass ist

Ist der Arbeitstisch zu niedrig, darf man ihn in der Schweiz auf Klötze stellen. So steht es beim SECO, in der Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz: Zu tiefe Tische können «behelfsmässig mit stabilen Unterlagen unter den Tischbeinen angehoben werden». Die Suva gibt in ihrer Broschüre «Bildschirmarbeit» (Bestellnummer 44034, Ausgabe 2014) sogar an, wie sich die Dicke der Unterlage berechnet. Eine feste Zahl für die richtige Tischhöhe steht in keinem der beiden Dokumente. Gemessen wird am Körper: Bei Bildschirmarbeit im Sitzen gehört die Arbeitsfläche auf Ellbogenhöhe. Ein fester Tisch nach der europäischen Norm EN 527-1 ist 74 Zentimeter hoch, zwei Zentimeter mehr oder weniger sind zulässig. Für einen Tisch, an dem kleine Personen sitzen und grosse stehen sollen, nennt die Suva einen Verstellbereich von 68 bis 125 Zentimetern.

Seit 2002 nehme ich für La Mercanti Masse, schreibe Offerten und begleite Montagen. Die Schweizer Unterlagen bestätigen, was ich auf den Baustellen sehe: Die richtige Höhe ist keine Eigenschaft des Tisches. Sie entsteht zwischen Tisch, Stuhl und dem Menschen, der dort arbeitet, und sie wird am Arbeitsplatz eingestellt, nicht im Katalog gewählt.

Die ArGV 3 nimmt beide Seiten in die Pflicht

Artikel 23 der Verordnung ist zwei Sätze lang. Der erste verlangt, Arbeitsplätze und Arbeitsmittel nach ergonomischen Gesichtspunkten zu gestalten und einzurichten. Der zweite lautet: «Arbeitgeber und Arbeitnehmer sorgen für ihre sachgerechte Benutzung.» Wer den Tisch bezahlt und wer daran sitzt, sorgen also gemeinsam dafür, dass er sachgerecht benutzt wird. Was das heisst, macht die Wegleitung des SECO deutlich: Die Anstrengungen für ergonomisch gut gestaltete Einrichtungen seien «weitgehend nutzlos», wenn diese nicht den individuellen Gegebenheiten angepasst oder gar falsch eingesetzt werden.

Für die Beschaffung gilt eine Regel, die in keinem Pflichtenheft fehlen sollte. Arbeitsplätze für den allgemeinen Gebrauch müssen so gestaltet sein, dass die Körpermasse von mindestens 95 Prozent der vorgesehenen Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigt sind. Für die übrigen fünf Prozent hält die Wegleitung fest: Wer besonders gross oder klein ist und eine Tätigkeit länger als zwei Stunden pro Tag ausübt, braucht einen Arbeitsplatz, der an seine Bedürfnisse angepasst ist. Das Wort, das dort steht, heisst «erforderlich». Wer den Arbeitstag am Bildschirm verbringt, liegt weit über dieser Schwelle.

Die Unterlage, der Stuhl und die Fussstütze

Die Suva kennt ein Bild, das jeder versteht. Wer in einem Restaurant an einem Tisch sass, der im Verhältnis zum Stuhl zu hoch war, musste mit hochgezogenen Schultern essen. Am Bildschirm ist es gleich, wenn der Tisch zu hoch oder der Stuhl zu tief eingestellt ist; im umgekehrten Fall arbeitet man mit gebeugtem Rücken. Für den festen Tisch beschreibt die Broschüre deshalb eine Reihenfolge. Zuerst wird der Stuhl so eingestellt, dass die angewinkelten Ellbogen auf Höhe der Tischplatte liegen. Erreichen die Füsse danach den Boden nicht mehr, braucht es eine Fussstütze, was eher bei kleineren Personen vorkommt. Lassen sich die Hände noch leicht zwischen Sitzfläche und Oberschenkel schieben, sitzt man zu tief, eher ein Fall für grössere Personen, und dann wird der Tisch mit einer Unterlage erhöht. Ihre Dicke ergibt sich aus der Differenz zwischen Ellbogenhöhe und tatsächlicher Tischhöhe.

Bei der Fussstütze ist die Schweiz vorsichtig. Artikel 24 der ArGV 3 sieht vor, dass «nötigenfalls» Arm- und Fussstützen anzubringen sind. Die Wegleitung fügt hinzu, dass Fussstützen die Bewegungsfreiheit einschränken und unwillkürliche Fussbewegungen behindern und damit die negativen Folgen von langem Sitzen verstärken. In Italien muss der Arbeitgeber eine Fussstütze jedem zur Verfügung stellen, der sie wünscht; in der Schweiz gilt sie als Notbehelf.

Dazu kommt, was man von aussen nicht sieht.

Ob sich ein Tisch in der Höhe einstellen lässt, erkennt man nach der Suva «meist nicht auf den ersten Blick». Hinweise geben Rasterlöcher, Markierungen oder Zahlen an den Tischbeinen. Auf der Baustelle ist es ähnlich unauffällig. Nach der Montage liegt die Platte in der Regel zwischen drei und fünf Zentimetern neben dem Wert im Katalog, und der typische Fehler ist schlicht, dass die Platte nicht in die Waage gebracht und die Stellfüsse nicht reguliert werden. Bei Chefschreibtischen hilft auch der Blick in den Katalog nur bedingt, denn ihre Höhe unterscheidet sich von Modell zu Modell. Wer die Höhe kennen will, misst sie am aufgestellten Möbel.

Wie gross die Schweiz geworden ist

Das Forschungsnetz NCD-RisC schätzt die mittlere Körpergrösse von Schweizer Männern, die 1996 geboren wurden, auf 178,4 Zentimeter, die der Frauen auf 163,5. Für die Geburtsjahrgänge von 1896 lauten die Werte 167,5 und 157,5 Zentimeter: Die Männer haben in hundert Jahren fast elf Zentimeter zugelegt, die Frauen knapp sechs. Die EN 527-1 legt ihre Masse auf Körpergrössen von 1493 bis 1913 Millimetern aus, und die Wegleitung zu Artikel 24 verlangt für den Beinraum bei sitzender Arbeit eine Höhe von 66 Zentimetern, mit dem Zusatz «für Körpergrössen < 185 cm». Der Durchschnittsmann des Jahrgangs 1996 liegt knapp sieben Zentimeter unter dieser Grenze. Wer grösser ist, arbeitet mit einem Beinraum, der nicht für ihn bemessen wurde.

Einen solchen Kunden hatten wir. Er war sehr gross und hat den Schreibtisch gewechselt; am Ende hat ihn der Hersteller nach Mass gebaut.

Bevor es so weit kommt, lohnt der Blick auf den Stuhl. Die Suva nennt für einen guten Arbeitsstuhl einen Verstellbereich der Sitzhöhe von ungefähr 40 bis 52 Zentimetern; Personen über 180 Zentimeter brauchen unter Umständen einen höher einstellbaren Sitz und eine längere Sitzfläche. Wer ein Team einrichtet, sollte die Bürodrehstühle deshalb gemeinsam mit den Tischen auswählen und nicht als Nachtrag. Und wer die verschiedenen Zahlen nebeneinanderlegt, sieht, dass sie aus verschiedenen Quellen stammen:
fester Tisch, sitzend: 74 Zentimeter, plus oder minus 2 (EN 527-1)
verstellbarer Tisch für Sitzen und Stehen: 68 bis 125 Zentimeter (Suva)
Arbeiten im Stehen: etwa 95 bis 125 Zentimeter (Wegleitung SECO)
verstellbarer Tisch nur im Sitzen: etwa 60 bis 85 Zentimeter, ausdrücklich «gemäss den deutschen Werten» (Wegleitung SECO)
Beinraum im Sitzen: 66 Zentimeter hoch, 58 breit, 70 tief (Wegleitung SECO)

Verstellbar heisst noch nicht verstellt

Die Schweizerinnen und Schweizer ab 15 Jahren sassen 2022 laut der Schweizerischen Gesundheitsbefragung des Bundesamts für Statistik im Schnitt fünf bis sechs Stunden pro Tag. 28 Prozent sitzen acht Stunden oder mehr, bei den 15- bis 24-Jährigen sind es 44 Prozent. Rücken- oder Kreuzschmerzen gehören nach derselben Erhebung zu den häufigsten körperlichen Beschwerden, bei Männern stehen sie an erster Stelle. Diese Zahlen gelten für die ganze Bevölkerung und sagen nichts darüber, welchen Anteil der Schreibtisch daran hat. EU-OSHA, die Agentur der EU für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, fand 2019 in den europäischen Erhebungsdaten keine Bestätigung dafür, dass Sitzen für sich allein das Risiko von Muskel-Skelett-Erkrankungen erhöht. Die ArGV 3 verlangt trotzdem, Arbeitsplätze wenn möglich so einzurichten, dass sitzend oder abwechselnd sitzend und stehend gearbeitet werden kann.

Ob ein Sitz-Steh-Tisch das Sitzen dauerhaft verkürzt, ist nicht so sicher, wie es oft heisst. Die Cochrane-Übersicht von 2018 fand bei solchen Tischen in den ersten drei Monaten rund 100 Minuten weniger Sitzen pro Arbeitstag, zwischen drei und zwölf Monaten noch 57 Minuten, bei Evidenz von geringer Qualität; für die Zeit danach gibt es keine Belege. Die Suva hat es knapper formuliert: Die Verstellbarkeit von Tisch und Stuhl ist «noch kein Garant für beschwerdefreies Arbeiten». Für lange Bildschirmarbeit empfiehlt das SECO ohnehin Pausen: fünf Minuten pro Arbeitsstunde und nach zwei Stunden eine Viertelstunde, egal an welchem Tisch.

Wenn wir einen Büroschreibtisch anbieten, fragen wir deshalb zuerst nach den Menschen und erst danach nach dem Modell: Wer sitzt dort, wie gross ist diese Person, wie viele Stunden am Tag, gehört der Platz ihr oder wird er geteilt? Erst aus diesen Antworten ergibt sich, ob ein fester Tisch mit einem guten Stuhl genügt oder ob die Höhe verstellbar sein muss. Die richtige Tischhöhe steht nicht im Katalog, sondern im Ellbogen der Person, die dort arbeitet.

Die Antworten in Kürze

Wie hoch soll ein Bürotisch in der Schweiz sein? So hoch wie der Ellbogen der sitzenden Person bei locker hängenden Oberarmen. Ein fester Tisch nach EN 527-1 misst 740 Millimeter mit 20 Millimetern Toleranz; SECO und Suva nennen für den Bildschirmarbeitsplatz keine feste Zahl, sondern die Ellbogenhöhe.

Welchen Verstellbereich braucht ein Sitz-Steh-Tisch? Die Suva-Broschüre zur Bildschirmarbeit nennt 68 bis 125 Zentimeter, damit kleine Personen sitzend und grosse Personen stehend arbeiten können. Für reine Steharbeit nennt die Wegleitung des SECO etwa 95 bis 125 Zentimeter.

Was tun, wenn ein fester Tisch zu niedrig ist? Zuerst den Stuhl so einstellen, dass die Ellbogen auf Tischhöhe liegen. Sitzt man danach zu tief, wird der Tisch mit einer Unterlage erhöht; ihre Dicke ergibt sich nach der Suva aus der Differenz zwischen Ellbogenhöhe und Tischhöhe. Die Wegleitung des SECO nennt stabile Unterlagen unter den Tischbeinen als Behelf.

Ist die Fussstütze eine gute Lösung? Nur als Behelf. Die ArGV 3 sieht sie nötigenfalls vor, die Wegleitung des SECO hält aber fest, dass sie die Bewegungsfreiheit einschränkt und die negativen Folgen von langem Sitzen verstärkt.

Welche Pflicht hat der Arbeitgeber bei besonders grossen oder kleinen Mitarbeitenden? Arbeiten sie länger als zwei Stunden pro Tag an diesem Platz, ist nach der Wegleitung zu Artikel 23 ArGV 3 ein an ihre Bedürfnisse angepasster Arbeitsplatz erforderlich.

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